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Warum Verbundberatung?
Der Freistaat Bayern hat damit eine Möglichkeit geschaffen, dass Landwirte neben der Offizialberatung durch die Landwirtschaftsämter auch Beratungs-
leistungen durch nichtstaatliche Beratungsanbieter in Anspruch nehmen können.
Landwirte können sich in produktionstechnischen Fragen einzelbetrieblich von anerkannten Verbundpartnern beraten lassen.
Fink -
feldern Betriebsorganisation und Arbeitswirtschaft, sowie Landwirtschaftliche Bauberatung (Pferde) an.
Jeder bayerische Landwirt kann die Beratungsangebote für seinen Betrieb unabhängig von der Größe und Produktionsausrichtung in Anspruch nehmen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind Ansprechpartner für die Verbundberatung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie auch ein Kontaktformular direkt zu uns. Erfolgt eine Kontaktaufnahme darüber, informieren wir vor der Erbringung einer Beratungsleistung das für Sie zuständige Amt über Ihre Anfrage, um eine enge Zusammenarbeit von Beginn an sicherzustellen.
Wie finanziert sich die Verbundberatung?
Die vom staatlichen Personal angebotenen Beratungsleistungen sind kostenfrei. Die Angebote der nichtstaatlichen Beratungsanbieter sind kostenpflichtig. Diese werden aber durch den Freitstaat Bayern gefördert.
Die Förderung erfolgt in Form bezuschusster Dienstleistungen als Projekt-
förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Förderung wird anhand von Pauschalsätzen je Beratungsstunde bzw. je Leistungseinheit gewährt. Mit den Pauschalen sind alle Aufwendungen abgegolten.
Die Umsatzsteuer ist von der Förderung ausgenommen.
Die Förderpauschale beträgt bei einzelbetrieblicher Beratungsleistung für alle Beratungsfelder derzeit 45 € je Beratungsstunde.
1.500 € je Betrieb nicht übersteigen (entspricht maximal 33 förderfähigen Beratungsstunden).
Wie erfolgt die Antragstellung auf Beratungsförderung?
Der Landwirt/ die Landwirtin äußert Ihren Beratungswunsch gegenüber dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder direkt bei Fink -
Name, Anschrift und Betriebsnummer des Unternehmens,
KMU-
UiS-
Erklärung Rückforderungsanordnung
Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Vorhabens oder der Tätigkeit
Standort des Vorhabens oder Tätigkeit
Aufstellung der beihilfefähigen Kosten
Art der Beihilfe (Zuschuss) und Höhe der für das Vorhaben bzw. die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung
Wie erfolgt die Abrechnung der Beratungsleistungen?
Die Kosten für erbrachte Beratungsleistungen werden Ihnen mit der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der staatliche Zuschuss mindert diesen Rechnungsbetrag.
Weitere Informationen unter: http://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/unternehmensfuehrung/001223/